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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
1. Allgemeines

Nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen AGB gelten für alle Angebote und Leistungen von Katharina Breme Coaching & Consulting, nachfolgend „K. Breme“. Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebenden werden nicht anerkannt, es sei denn, K. Breme hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Die AGB gelten auch für alle zukünftigen, der ersten Einbeziehung dieser AGB folgenden Aufträge des Auftraggebenden, auch wenn bei Folgeaufträgen nicht nochmals ausdrücklich auf die AGB hingewiesen wird.

 

2. Grundsätze der Zusammenarbeit

K. Breme wird zur Erfüllung ihrer Leistungspflichten primär selbst tätig. K. Breme hat das Recht, zur Vorbereitung, Abwicklung und Erfüllung der beauftragten Leistungspflichten Subunternehmer oder freie Mitarbeiter (Dienstleistende) einzusetzen. Diese gelten als Erfüllungsgehilfen von K. Breme und haben die in diesen AGB beschriebenen Verpflichtungen ebenso einzuhalten.

Zeit und Ort der Durchführung beauftragter Leistungen erfolgen nach Absprache.

Die Vertragsparteien verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse bei der Durchführung der beauftragten Leistungen. Bei Abweichungen vom vereinbarten Vorgehen unterrichten sie sich unverzüglich gegenseitig.

 

3. Vertragsschluss

K. Breme schließt mit dem Auftraggebenden basierend auf einer Offerte/Angebot einen Vertrag über die zu erbringenden Leistungen, der die Einzelheiten der Geschäftsbeziehung und vereinbarten Leistungen regelt. Die Beauftragung erfolgt schriftlich per E-Mail. Falls die Beauftragung von K. Breme mündlich oder telefonisch erfolgt, hängt die Wirksamkeit der Beauftragung von einer Rück-Bestätigung in Schrift- oder Textform durch K. Breme ab. Angebote von K. Breme sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten.

 

Mit Vertragsabschluss akzeptieren Kund:innen und alle weiteren im Vertrag eingeschlossenen Personen die vorliegenden AGB sowie die Datenschutzerklärung von K. Breme, einschliesslich Erstellen, Verarbeiten und Speichern von Gallup Clifton Strengths-Profilen, Team-Matrices und Berichten.

 

4. Leistungsumfang, Abwicklung von Aufträgen

Auf Kontaktaufnahmen und Email-Anfragen antwortet K. Breme in der Regel innert drei Werktagen und bei Abwesenheit gemäss Abwesenheitsmeldung.

Von K. Breme übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggebende nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt widerspricht.

 

Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der bei Vertragsabschluss aktuellen Leistungsbeschreibung in Form einer Offerte/Angebot. Zusätzliche und/oder nachträgliche Veränderungen der Leistungsbeschreibungen bedürfen der Schriftform; entstehende Mehrkosten zulasten des Auftraggebenden. Workshop-Ergebnisse werden mithilfe von Fotoprotokollen dokumentiert; im Workshop von K. Breme gehaltene Präsentationen werden jedoch nicht an den Auftraggebenden übermittelt.

 

Im Falle höherer Gewalt ist K. Breme berechtigt, die beauftragten Leistungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Es besteht kein Schadensersatzanspruch des Auftraggebenden gegen K. Breme.

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K. Breme stellt keine Räumlichkeiten zur Durchführung von Workshops und Trainings, vermittelt aber gerne Kontakte, sofern vorhanden.

 

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebenden

Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen durch K. Breme setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebenden voraus.

 

Der Auftraggebende ist verpflichtet, die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Daten, Informationen und Unterlagen rechtzeitig nach Auftragsvergabe in geeigneter Form an K. Breme übermitteln und die Durchführung der Lieferungen und/oder Leistungen durch alle erforderlichen Maßnahmen aus der eigenen betrieblichen Sphäre zu unterstützen.

Der Auftraggebende stellt dabei sicher, dass die von ihm K. Breme überlassenen Daten, Informationen und Unterlagen nicht gegen Strafrecht oder sonstiges öffentliches Recht verstoßen, dass die Ein- oder Weitergabe von Daten mit sittenwidrigem Inhalt unterbleibt und dass Inhalte oder Bezeichnungen nicht gegen Persönlichkeitsrechte oder Schutzrechte Dritter, gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen oder gegen sonstige Rechte Dritter verstoßen.

 

Der Auftraggebende ist verpflichtet, K. Breme innerhalb eines Monats nach Eintritt einer Änderung der Rechtsform oder des Namens sowie über den Verdacht oder das Bevorstehen einer Insolvenz zu informieren.

 

Im Falle des Verstoßes gegen die vorgenannten Mitwirkungspflichten des Auftraggebenden behält sich K. Breme das Recht vor, die Leistungen für den Auftraggebenden einzustellen. Einstellung der Leistungen lassen die Verpflichtung des Auftraggebenden zur Zahlung der Vergütung und die Bestimmungen zur Vertragslaufzeit unberührt.

 

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung für die vertragliche Leistung wird in dem jeweiligen Auftrag/Vertrag basierend auf einer schriftlichen Offerte/Angebot vereinbart.

 

Zahlungen sind, sofern nicht vertraglich anders vereinbart, sofort rein netto nach Rechnungsstellung fällig. Vom Tag der Fälligkeit an ist K. Breme berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe geltend zu machen. Befindet sich der Auftraggebende im Zahlungsverzug, kann K. Breme für künftige Leistungen Vorauszahlungen verlangen.

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Nicht im Vertragsabschluss enthaltene Zusatzleistungen werden separat nach Stundensatz oder effektiven Kosten verrechnet. Dabei gilt bezüglich Spesen und Reisekosten u.a.:

  • Generell und insbesondere innerhalb der Schweiz werden die öffentlichen Verkehrsmittel aus Nachhaltigkeits-Gründen bevorzugt,

  • Reisezeit und -kosten in der Schweiz: Bei Auto- und ÖV-Reisen in der Schweiz werden pauschal 1CHF/km resp. 100CHF/h verrechnet. Bei Flugreisen 100CHF/h Reisezeit sowie die effektiven Reisekosten. Bei ganztägigem Engagement und sofern die Hin- und Rückreise innert max. 1.5h/Strecke am selbem Tag erfolgen kann, so sind Reisezeit und -kosten im Tagessatz inbegriffen,

  • Reisezeit und -kosten ausserhalb der Schweiz: 100CHF/h Reisezeit zzgl. effektive Reisekosten (Bahnfahrten 1. Klasse, Flüge bis zu einer Flugzeit von 2h Economy-Klasse, ab einer Flugzeit von 2h und nach Absprache Business class),

  • Für Flugreisen: bis zu einer Flugzeit von 2h Economy-Klasse, ab einer Flugzeit von 2h und nach Absprache Business class,

  • Unterkünfte und Spesen werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet,

  • Bei längeren Zusammenarbeiten kann eine Spesen- und Reisepauschale vereinbart werden.

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Bei Abbruch oder Änderungen von Aufträgen, Arbeiten und dergleichen durch den Auftraggebenden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, werden K. Breme alle hierdurch verursachten Kosten erstattet. K. Breme wird von jeglicher Verbindlichkeit gegenüber Dritten freigestellt.

 

 

Tritt der Auftraggebende vor Beginn von einem Auftrag zurück, ist K. Breme berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der ursprünglich vereinbarten Vergütung zu verlangen. Diese Stornogebühr berechnet sich wie folgt: bis zwei Monate vor Leistungserbringung 20 %, ab zwei Monate bis einen Monat vor Beginn 30 %, ab vier bis zwei Wochen vor Beginn 50 %, ab einer Woche vor Beginn des Projekts 80 %.

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7. Nutzungsrechte für Referenzen und Eigenwerbung

Von K. Breme vorgestellte oder überreichte Arbeiten, Leistungen, Konzepte und Ideen (inklusive Präsentationen/Pitches), die nicht Teil der unmittelbar beauftragten Arbeitsergebnisse darstellen, dürfen – unabhängig von Entgeltzahlungen sowie davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht – nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von K. Breme, weder ganz noch teilweise, genutzt werden.

 

K. Breme ist berechtigt, anonymisierte Arbeitsergebnisse im Rahmen ihrer Eigenwerbung unentgeltlich und in allen Medien einschließlich Internet und sozialen Medien und im Rahmen von Präsentationen zu verwenden, auch nach Vertragsende. Erwähnung des Namens des Auftraggebenden oder Veröffentlichung von Fotomaterial, auf welchem Personen erkennbar sind, erfolgt nach Rücksprache und mit Zustimmung des Auftraggebenden.

 

8. Geheimhaltungspflicht

K. Breme wird sämtliche Informationen, die sie über den Auftraggebenden oder Personen im Zusammenhang mit dem Vertrag erhält, die aus diesen Informationen gewonnenen oder abgeleiteten Erkenntnisse und die auf deren Grundlage erstellten oder diese beinhaltenden Dokumente auch über das Ende der vertraglichen Beziehungen hinaus vertraulich behandeln.

 

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für folgende Informationen:

  • die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder die zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt oder öffentlich zugänglich werden, ohne dass dies K. Breme zu vertreten hätte;

  • von denen K. Breme auf anderem Wege als durch den Auftraggebenden und ohne Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Vertraulichkeitspflichten Kenntnis erlangt;

  • die K. Breme ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen des Auftraggebenden selbständig entwickelt hat.

 

Sie gilt ferner nicht, soweit K. Breme aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder auf bestands- oder rechtskräftige Anordnung einer Behörde oder eines Gerichts zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist; sie hat dies dem Auftraggebenden, soweit zulässig und möglich, vor Weitergabe mitzuteilen.

 

Im Übrigen dürfen vertrauliche Informationen von K. Breme nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebenden Dritten gegenüber offengelegt werden. Keine Dritten in diesem Sinne sind Partner, Berater und Dienstleister von K. Breme, die entweder von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind oder sich schriftlich gegenüber K. Breme zur Verschwiegenheit verpflichtet haben.

 
9. Haftung und Gerichtsstand

K. Breme lehnt jegliche Haftung ab.

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder einem auf dessen Grundlage geschlossenen Auftrags ist CH-Thun/Kanton Bern.

 

 

 

Stand September 2024

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